Kultursplitter
über 30 Jahre bildete die Kulturpolitik und die Beratung und Unterstützung Kulturschaffender und derer Organisationen den Kernpunkt meiner Engagements. Anbei einige Gedanken die ich dazu veröffentlicht habe.
Leitsatz kommunale Kulturpolitk
(Gemeinderatswahlen 2006, Affoltern a/A)
Kultur verleiht einer Gemeinde ihren Charakter. Neben den wichtigen Tätigkeiten der Chöre, Orchester, Sportvereine etc. müssen kulturelle Aktivitäten sowie Veranstaltungs- und Begegnungsstätten unterstützt und gefördert werden. Insbesondere auch die Initiativen Jugendlicher und junger Erwachsener verdienen öffentliche Unterstützung und Anerkennung.
Diverse kulturpolitische Statements
Opernhaus KEF-Erklärung zum Kürzungsantrag des SVP (Januar 2012)
Die Oper ist die aufwändigste und kostspieligste Kunstform, das Zürcher Opernhaus mit Abstand die höchstsubventionierte Kulturinstitution der Schweiz. Die Inszenierungen und die musikalische Qualität im Zürcher Opernhaus sind hochstehend und können im internationalen Vergleich durchaus mithalten. Die künstlerische Innovation allerdings ist höchst bescheiden. Die Oper ist ein Kunstform, die stehen geblieben ist. Zeitgenössisches, modernes Musiktheater hat praktisch keinen Eingang in die verstaubte Opernwelt gefunden.
Die Zürcher Oper lebte in den letzten Jahren, die ich mal Ära Pereira nennen möchte, von der hohen Qualität und dem grossen Einsatz seiner künstlerischen und technischem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vom Glamour, der sehr teuer eingekauften internationalen Stars und der Selbstinszenierung der Leitung und des meist gut betuchten Publikums. Eine künstlerische Entwicklung fand jedoch nicht statt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren wegen einer viel zu hohen Premieren- und Aufführungsdichte stark überbelastet, wodurch überdurchschnittlich viel Unfälle passierten, die bis zur Invalidität von Mitarbeitern führte. Auch die Qualität der Aufführungen litt darunter.
Mit Andreas Homoki übernimmt ab nächster Spielzeit ein neuer Intendant die künstlerische Leitung des Opernhauses. Unser Parlament verabschiedete in den letzten zwei Jahren ein neues Opernhausgesetz und einen Vertrag mit dem Opernhaus. Es sind diverse Neuerungen darin enthalten. So zum Beispiel, dass wir hier jedes Jahr über das Budget beschliessen können. Die bald beginnende Ära Homoki verspricht zahlreiche Änderungen. Es sollen vermehrt zeitgenössische Produktionen zum Zuge kommen und es wird angestrebt, ein breiteres Publikum anzusprechen. Herrn Homoki will offenbar einen neuen Wind ins Opernhaus bringen. Diese Chance sollten wir ihm geben.
Die Produktionen eines so grossen Hauses werden über mehrere Jahre geplant. Engagementverträge mit bekannten Solisten, Regisseuren und Dirigenten müssen frühzeitig abgeschlossen werden, sonst sind sie vergeben. Ich gehe davon aus. das die Spielzeit 2012/13 schon weitestgehen geplant ist und vertragliche Verpflichtungen eingegangen wurden.
Wenn wir jetzt, die Beiträge kürzen, nehmen wir Andreas Homoki den Wind aus den Segeln. Das möchten wir nicht.
Zum jetzigen Zeitpunkt im KEF eine Kürzung des Budgets für das Opernhaus zu beschliessen, hält die Fraktion der Grünen nicht für Sinnvoll. Wie dies in ein zwei Jahren aussehen wird, hängt von der Entwicklung des Opernhauses ab.
Wir lehnen den Antrag ab und bitten Sie, dasselbe zu tun.
Kunst und Politik:
Eine Standortbestimmung, Januar 2009
Kunstschätze und Kunstwerke aus allen Epochen der Menschheit bilden die Seele der Geschichte. In allen Epochen schufen Künstlerinnen und Künstler die wichtigsten Zeugnisse.
Im Süden Frankreichs und im Norden Spaniens - im Périgord und in den Pyrenäen - befinden sich die ältesten Zeichen der Menschheit auf unserem Kontinent. In Höhlen wurden im letzten und vorletzten Jahrhundert Zeichnungen und Reliefs entdeckt. Die ersten von ihnen wurden vor über 10'000 Jahren geschaffen. Die Höhlen, in welchen sich diese Werke befinden, waren zur Zeit ihrer Entstehung nicht öffentlich, sondern nur sehr schwer zugänglich. Die Menschen, die diese zum Teil grossarteigen Kunstwerke herstellten, krochen während Stunden durch enge Gänge um in die Hohlräumen zu gelangen, wo sie ihre Zeichnungen und Reliefs unter schwachem Oellicht herstellten. Es wird angenommen, dass ausser denen, welche die Werke schufen, zu deren Entstehungszeiten keine anderen Menschen diese zu sehen bekamen. In manchen dieser Höhlen wurde dieses Kunstschaffen während Jahrtausenden über hunderte von Generationen betrieben.
Es gibt unzählige Thesen und Theorien dazu, warum diese Malereien und Reliefs hergestellt wurden. Kein Mensch wird es je erfahren. Sicher aber ist, dass die Urmenschen, die solche Kunstwerke herstellten, von der damaligen Gemeinschaft ernährt und ausgehalten wurden, denn sie konnten sicherlich nicht jagen oder sammeln und gleichzeitig diese Werke schaffen. Dabei hatten sie offenbar nicht den Auftrag, Werke zum Ausschmücken der Räumlichkeiten herzustellen oder damit zur Unterhaltung ihrer Mitmenschen beizutragen, sondern sie hatten die Freiheit, künstlerische Werke in vollkommener Abgeschiedenheit zu schaffen, was immer auch der Zweck dafür gewesen sein mag. Die Werke blieben bis heute während Jahrtausenden im verborgenen erhalten und beeindrucken durch ihre hohe künstlerische und technische Qualität.
Kunst und Kultur haben in der Gesellschaft seit je her zentrale Bedeutung: Sie schaffen Anlass zur Auseinandersetzung, sie tragenbei zur Gemeinschaft und hinterfragen sie, sie schaffen wesentliche Elemente zur Identitätsbildung, zu Integration, zur Kommunikation. Doch die aktuelle Gesellschaft und Politik tun sich schwer damit, ihre Kultur zu fördern und ihren Kulturschaffenden eine Existenz zu gewährleisten.
Bei unseren politischen Parteien nimmt die Kunst einen sehr bescheidenen Stellenwert ein. In den Wahlplattformen der allermeisten, kommt Kultur in jedem möglichen, nicht aber im Zusammenhang mit der Kunst vor. Zwar zeigen Politikerinnen und Politiker sich gern als kulturbeflissen, lassen sich umrahmt von Künstlerinnen und Künstlern ablichten und klopfen grosse Sprüche über die Wichtigkeit der Kultur in der Gesellschaft. Wenn's konkret wird, ist von den wenigsten unter ihnen ein Engagement zu spüren.
So haben sich kulturinteressierte Parlamentarierinnen und Parlamentarier der beiden Bundesparlamente vor einigen Jahren zu einer «parlamentarischen Gruppe Kultur» zusammen geschlossen um sich für die Anliegen der Kultur zu engagieren. Die Gruppe hat den Parlamentsmitgliedern verschiedene Veranstaltungen angeboten. Die Sekretäre der Gruppe bemühen sich, die Parlamentsmitglieder auf kulturelle Ereignisse und Fragen zu sensibilisieren. Sie organisierten Besuche in Ausstellungen und kulturpolitische Debatten. In der Regel wurden die Veranstaltungen aber nur sehr schwach, von ein paar wenigen Parlamentsmitgliedern besucht. Die bestbesuchte Veranstaltung stand unter dem Motto «Kultur ist uns Wurst - aber Wurst ist uns Kultur». Rund 30 Mitglieder des Bundesparlaments nahmen die Gelegenheit wahr, zum z'Mittag wunderbare Würste aus allen Kantonen zu degustieren, ganz ohne sich mit Kunst oder Kultur im engeren Sinne auseinander setzen zu müssen. Eine unbeabsichtigte Manifestation, wo unsere Volksvertreterinnen und -vertreter die Schwerpunkte ihrer Kulturpolitik setzen? Mit dem faden, so genannten Kulturförderungsgesetz, das die beiden Parlamente im ersten Jahrzehnt des dritten Jahrtausends unserer Zeitrechnung voraussichtlich verabschieden werden, wird die Förderung des Kunstschaffens in unserem Lande jedenfalls nicht gesichert.
Nachdem die Kulturförderung im Rahmen einer Revision endlich in unsere Verfassung aufgenommen wurde, legte der Bundesrat dem Parlament ende 2007 einen Antrag für ein so genanntes Kulturförderungsgesetz vor. Wenn die Kulturschaffenden hofften, dass, nach jahrelangen Verhandlungen mit der für die Anliegen der Kultur zuständigen Bundesstelle, dem Bundesamt für Kultur, eine für das Kulturschaffen günstige Vorlage für das Parlament ausgearbeitet würde, sahen sie sich getäuscht. In den vorliegenden Entwürfen des Bundesrates wurde alles herausgekippt, was von den Verbänden der Kulturschaffenden gefordert wurde und den Künstlerinnen und Künstlern zu Gute kommen könnte. Dazu wurde noch die einzige Förderung der Pro Helvetia gestrichen, die heute den werkschaffenden Künstlerinnen und Künstlern direkt zu Gute kommt. Herausgekommen ist eine Vorlage, die man, mit Gutem Willen als Kulturverwaltungsgesetz, wenn man ehrlich ist, aber eher schon als Kulturverhinderungsgesetz bezeichnen muss. Die Verbände der Kulturschaffenden waren sich einig, dass dieses Gesetz, so wie es vorgelegt wurde, abgelehnt werden müsste.
Durch intensive Kontakte von Kulturschaffenden mit Mitgliedern des Nationalrates und dessen für die Kulturförderung zuständiger Kommission, konnte darauf hingewirkt werden, dass dem Nationalrat einige Verbesserungen vorgeschlagen wurden. Zur Zeit der Drucklegung dieser Publikation, ist noch nicht klar, inwieweit diese Vorschläge Mehrheiten finden werden. Kultur in ein breiter Begriff. Die Definitionen gehen weit auseinander. Die einen subsumieren unter Kultur schlicht alles und lehnen eine spezielle Förderung des Kunstschaffens ab. Wieder andere betrachten nur gerade die so genannte Hochkultur - sie meinen damit die grossen Kunsthäuser und Theater - als förderungswürdig. Es sind zwar auch Leute unter unseren Volksvertreterinnen und -vertretern zu finden, die sich intensiv und differenziert mit dem Kulturschaffen auseinander setzen. Nur befinden sich diese in einer kleinen Minderheit und entsprechend schwierig ist es, für kulturfreundliche Anträge eine Mehrheit zu finden.
Aber immerhin, es findet nach langen Jahren wieder einmal eine kulturpolitische Debatte statt, die über die moralische Entrüstung eines Parlamentariers, wegen eines unverschämten Kunstwerkes, hinaus geht. Die Debatte geht dank dem aktiven Eingriff der Künstlerinnen und Künstler und deren Verbände nicht sang- und klanglos über die Bühne, wie der zuständige Bundesrat und das Bundesamt für Kultur das gehofft hatten. Mit direkten Gesprächen mit Parlamentmitgliedern, Aktionen wie «Kunst trifft Politik» und öffentlichen Veranstaltungen nahmen die Kulturschaffenden Stellung , griffen in den Diskurs ein und legten ihre Positionen dar. Als Dachorganisation der wichtigen Verbände der professionellen Kulturschaffenden vertrat die Suisseculture die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber den politischen Parteien, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern und der Öffentlichkeit.
Der Einfluss der Künstlerin und des Künstlers auf die Gesellschaft darf nicht unterschätzt werden. Die Ateliers und Probräume der Künstlerinnen und Künstler sind die Labors unserer Gesellschaft. Hier wird experimentiert und neues erprobt. Die Art, wie die öffentliche Hand mit der Kultur und der Kunst umgeht, ist ein wichtiger Indikator des Charakters eines Staates. Der Staat hat die Aufgabe, die Entwicklung der Kunst und Kultur zu fördern und zu unterstützen. Die Entwicklung der Kunst muss frei sein von sozialen und ökonomischen Zwängen. Der Schutz der Künstlerin oder des Künstlers vor Repressalien ist ein wichtiger Aspekt der Kunstfreiheit - deren Gewährleistung, wie sie in der Bundesverfassung sie garantiert, darf sich aber nicht darauf beschränken. Kunst und Kultur lässt sich nicht vom öffentlichen Leben und somit der Politik trennen. Nur in einer offenen Gesellschaft ist die Kunstfreiheit gewährleistet.
Ein Staat der die Kunstfreiheit, die diesen Namen verdient, gewährleisten will, garantiert den Kulturschaffenden materielle und soziale Sicherheit. Dies in erster Linie denjenigen Künstlerinnen und Künstler, die sich den experimentellen, wenig publikumswirksamen Künsten widmen. Populäre, publikumswirksame Kultur hat einfacheren Zugang zu finanziellen Mitteln, sei es durch private Sponsoren und Eintrittsgelder respektive Verkäufe.
Die Kulturförderung ist gemäss der Bundesverfassung Aufgabe der Kantone. Viele von diesen geben wiederum ihre Aufgabe an die Gemeinden weiter. Dies ist richtig so, sind doch die Kulturverantwortlichen dieser Kantone, Städte und Gemeinden näher beim lokalen Kulturschaffen dran und können dessen Qualität daher auch besser beurteilen als eine Bundesstelle. Wir wollen keine zentralisierte, auf die grossen Städte konzentrierte und durch den Staat monopolisierte Kunst. Das heisst aber nicht, dass der Bund sich der Kulturförderung entziehen kann. Er muss übernehmen, was nicht an die Kantone delegiert werden und die Grundlagen bieten, auf welcher die Kunst überhaupt gedeihen kann.
Die Möglichkeiten der Kantone in der Kulturförderung sind sehr unterschiedlich. Die grossen Kantone haben bedeutend mehr Mittel zur Verfügung. Eine Künstlerin oder ein Künstler, der in einem kleinen Kanton lebt, kann vom Ertrag ihrer oder seiner Kunst und den Beiträgen des Kantons und der Gemeinde den Lebensunterhalt nicht sichern. Es bleibt ihr oder ihm nichts anderes übrig, als einen andern Beruf zu wählen, in einen finanzstarken Kanton zu ziehen oder ins Ausland auszuwandern. Dies hat zur Folge, dass die kleinen Kantone im künstlerischen Bereich veröden. Vor allem in den Gebieten der sprachlichen Minderheiten hat dies fatale Folgen. Hier sollte sich der Bund, respektive die Pro Helvetia stärker engagieren und Werkförderung betreiben können, ohne das Prinzip der Subsidiarität stur und linear in allen Kantonen gleich anzuwenden.
Der Austausch von Freien Projekten aller Sparten - sei es Theater, Tanz, Musik oder andere Perfomances - zwischen den Landesgegenden und Kantonen sollte bedeutend besser gefördert werden. Es ist ein Nonsens, wenn die Produktion von hervorragenden Projekten in einem Kanton gefördert und dort ein paar mal aufgeführt wird, in andern Kantonen aber nicht gezeigt werden kann. Der Kulturaustausch innerhalb der Schweiz muss, wie die Kulturpräsenz im Ausland, vom Bund gefördert werden.
Für Aufführungen im Ausland sollten mehr als gerade nur die Reisespesen für die beteiligten Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung stehen. Da die Kaufkraft und somit die Gagen in den meisten Ländern sehr viel tiefer sind, als in der Schweiz, sind die Veranstalter auch nicht bereit, die Gagen zu bezahlen, die von den in unserm Land lebenden Kulturschaffenden, zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes benötigt werden. Die Auftritte unserer Künstlerinnen und Künstler sind aber für unser Land und für unsere Kultur von existenzieller Bedeutung. Hier muss der Bund mit Beiträgen an die Künstlerhonorare einspringen.
Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung sollten auch verwirklicht werden können, ohne dass die Initiative und die Grundfinanzierung von einem Kanton aus geht. Zur Initiierung und Lancierung nationaler Projekte sollten Ressourcen des Bundes zur Verfügung stehen.
Literarische Texte müssen verbreitet werden. Es reicht nicht, wenn Texte geschrieben werden, die nicht verlegt und vertrieben werden und somit zu den Leserinnen und Lesern finden können. Der Literaturvertrieb muss vom Bund gefördert werden.
Das Filmschaffen ist in einem eigenen Gesetz geregelt und angesichts der grossen Beträge die hier für jedes einzelne Projekt notwendig sind, vorwiegend Bundessache. Hier leisten einige Kantone subsidiäre Beiträge. Der Tendenz, dass in erster Linie der zu erwartende Publikumserfolg als Gradmesser für die Förderung eines Filmes zählt, muss entgegengewirkt werden. Publikumserfolg und künstlerische Qualität schliessen sich nicht aus, sind aber auch beim Film, wie bei den anderen Künsten, bei weitem nicht immer kongruent. Die Förderung des Films muss in erster Linie nach qualitativen Kriterien erfolgen. Da der audiovisuellen Kunst in unserer Gesellschaft eine hohe Bedeutung zukommt, müssen zur Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Filmen genügend Mittel bereit gestellt werden.
Die Bildung und die Vermittlung spielt für das Kulturschaffen eine zentrale Rolle. Wer in seiner Kindheit und Jugend nicht die Möglichkeit hat, sich mit der künstlerischen Sprache - sei es in der Musik, der bildenden Kunst, dem Film dem Theater, dem Tanz oder der Literatur auseinanderzusetzen, wird im späteren Leben nur schwerlich Zugang dazu finden. Entsprechende bildungspolitischen Vorgaben müssen vom Bund erlassen werden.
Die wichtigste materielle Grundlage der Künstlerinnen und Künstler sind ihre Werke. Sie müssen durch ein Urheber- und Leistungsschutzrecht, das seinen Namen verdient, gesichert werden. Die Künstlerinnen und Künstler aller Sparten müssen per Gesetz am Erlös ihrer Werke beteiligt werden.
Die Gesetzgebung über die soziale Sicherheit ist Bundessache. Zwar wird durch Untersuchungen und Studien auch von Bundesbehörden immer wieder festgestellt, dass die Situation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz prekär ist. Der politische Wille, die Situation zu verbessern, wurde in letzter Zeit mehrfach bekundet. In der Realität aber wird per Verordnungen und Reglementen die Situation der Kulturschaffenden im Bereich der Sozialversicherungen jedoch nach und nach verschlechtert, statt verbessert. Mit der jetzigen Gesetzesvorlage ist die notwendige Verbesserung noch bei Weitem nicht erreicht. Der Bund muss die Voraussetzungen in den Gesetzen schaffen, dass die Kulturschaffenden sozial eben so gut abgesichert sind, wie die übrige Bevölkerung.
Wie auch immer das sogenannte Kulturförderungsgesetz schlussendlich beschlossen wird, lässt sich aufgrund der Vorlage und den vorliegenden Anträge jetzt schon sagen, dass es sicherlich, wenn überhaupt, nur ganz bescheidene Fortschritte bringen wird. Wesentlich werden aber, wenn das Gesetz mal verabschiedet ist, die Verordnungen sein, die aufgrund des Gesetzes von der Bundesverwaltung ausgearbeitet und vom Bundesrat genehmigt werden. Es ist unabdingbar, dass die Kulturschaffenden bei der Ausarbeitung dieser Verordnungen beigezogen werden. Schon oft genug hat die Verwaltung, die vom praktischen Kulturbetrieb nicht die geringste Ahnung hat, Verordnungen und Reglemente im Alleingang ausgearbeitet, die sich in der Praxis als unbrauchbar erwiesen.
Um die Kunst und Kultur effizient zu fördern braucht es finanzielle Mittel. Unter dem obersten Motto der Kostenneutralität ein Kulturförderungsgesetz einführen zu wollen, wie der Bundesrat dies ausdrücklich formuliert und das Bundesamt für Kultur auszuführen versprochen hat, lässt schon eher an Gottfried Kellers Leute von Seldwyla, als an eine aufgeschlossene Kulturpolitik denken. Wenn der Bund ein Kulturförderungsgesetz auch wirklich will, so muss er das dafür notwendige Geld locker machen. Ansonsten bleibt das Gesetz das, als was es vom zuständigen Bundesrat von Anfang an gedacht war - eine reine Alibiübung.
Ein Freies Kunst- und Kulturschaffen ist mit diesem Gesetz mitnichten gewährleistet - wir können uns nicht zurücklehnen. Das Engagement der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Verbände ist weiterhin gefordert. Die Kunst muss im Bewusstsein unserer Gesellschaft und der Politik eine zentrale Bedeutung einnehmen und entsprechend gefördert werden. Sonst überlassen wir den uns nachfolgenden Generationen ein Tohuwabohu.
Forum VTS 2001 - 2008
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Februar 2008
Anlässlich ihrer Mitgliederversammlung vom 27. April feiern die VTS das 25-jähriges Bestehen ihres Verbandes. Das Freie Theaterschaffen, zu dessen Anerkennung und Verteidigung dessen Pionierinnen und Pioniere die VTS vor einem Vierteljahrhundert als Selbsthilfeorganisation gegründet haben, ist in dieser Zeit zu einer anerkannten Kunstform herangewachsen, durch welche sich die Theaterwelt verändert hat. Die Theaterformen, die von den Freien Theaterschaffenden entwickelt wurden, haben längst Einzug ins so genannt etablierte Theater gehalten. Durch ihren Einfluss hat sich die Theaterlandschaft markant verändert.
Was vor 25 Jahren noch undenkbar war, ist zwar heute zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Viele Theaterschaffende üben ihre künstlerische Tätigkeit sowohl in Stadttheatern als auch in Freien Produktionen aus. Sobald sie sich allerdings unter die Fittiche von Intendanten, Dramaturgen und Verwaltern der Stadttheater begeben, haben sie zwar mehr finanzielle Sicherheit, müssen sich aber den Zwängen der Institutionen unterordnen. Viele von ihnen kehren deshalb immer wieder zu den Freien Produktionen zurück. Mehrere Umfragen, die In letzter Zeit durchgeführt wurden, haben ergeben, dass die Freien Theaterschaffenden in unserem Lande zwar in finanziell prekären Verhältnissen leben und fast durchwegs zu den Working Poors gezählt werden müssen, aber mit ihrer Arbeit glücklich und zufrieden sind und nicht im Entferntesten beabsichtigen, ihre künstlerische Freiheit zugunsten der Verbesserung ihrer materiellen Situation aufzugeben.
An Symposien und Tagungen wird in regelmässigen Abständen die Frage aufgeworfen, was das Freie Theater denn will oder überhaupt noch soll. Diese Frage wirkt obsolet, für den, der beobachtet, was an künstlerischer Innovation aus dessen Quelle stammt und mit dem vergleicht, was die Kulturverwalter in den Ämtern als „Hochkultur" bezeichnen, für welche sie ein X-faches an finanziellen Mitteln auszugeben bereit sind. So wurden zum Beispiel vom Kanon Zürich dem Opernhaus im letzten Jahr, allein für die Kosten für die vermeintliche Suche nach einem neuen Intendanten und die Erhöhung der angeblich unbedingt notwendigen Gagen für den Zuzug von internationalen Stars, mehr zusätzliche Mittel bewilligt, als von ihm für das Freie Theater- und Tanzschaffen in einem Jahr ausgegeben wird. Die künstlerischen und geistigen Innovationen und Impulse aus dem Zürcher Opernhaus allerdings, sind, mit Verlaub gesagt, weniger als bescheiden.
Der Druck, die Kunst den Zwängen der Ökonomie, der Macht und des Staates zu unterordnen, hat im letzten Vierteljahrhundert nicht im Geringsten nachgelassen. Die Notwendigkeit, dass die Theaterschaffenden sich für ihre künstlerische Freiheit und eine adäquate materielle Sicherheit für den Beitrag, den sie zur Entwicklung unserer Gesellschaft leisten, einsetzen, ist in den letzten 25 Jahren kein bisschen weniger dringlich geworden. Die Forderungen sind kein Pathos und keine Nostalgie. Sie sind so aktuell wie eh und je. Es braucht weiterhin Künstlerinnen und Künstler, sowie deren Vereinigungen, die gemeinsam und kompromisslos dafür einstehen!
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Dezember 2007
Die lang andauernden Verhandlungen um ein schweizerisches Kulturförderungsgesetz und eine Revision des Pro Helvetia Gesetzes treten im kommenden Jahr in die entscheidende Phase. Die Gesetzesvorlagen gehen im Frühling in die erste Parlaments-Kommission und sollen nach Willen der Bundesverwaltung noch im Laufe des Jahres definitiv von den Eidgenössischen Räten verabschiedet werden. Wenn die Kulturschaffenden hofften, dass, nach jahrelangen Verhandlungen mit der für die Anliegen der Kultur zuständigen Bundesstelle, dem Bundesamt für Kultur, eine für das Kulturschaffen günstige Vorlage für das Parlament ausgearbeitet würde, sahen sie sich getäuscht. Aus den vorliegenden Entwürfen des Bundesrates wurde alles herausgekippt, was von den Verbänden der Kulturschaffenden gefordert wurde und den Künstlerinnen und Künstler zu Gute kommen könnte. Dazu wurde noch die einzige Förderung der Pro Helvetia gestrichen, die heute den werkschaffenden Künstlerinnen und Künstlern direkt zu Gute kommt. Herausgekommen ist eine Vorlage, die man, mit Gutem Willen als Kulturverwaltungsgesetz, wenn man ehrlich ist, aber eher schon als Kulturverhinderungsgesetz bezeichnen muss. Die Verbände der Kulturschaffenden sind sich einig, dass diese beiden Gesetze, so wie sie vorliegen, abgelehnt werden müssen
Das jahrelange Einwirken auf das Bundesamt für Kultur und den zuständigen Bundesrat Couchepin war fruchtlos. Nun gilt es, unsere Anliegen bei den Vertreterinnen und Vertretern im National- und Ständerat direkt anzubringen, denn sie werden schlussendlich entscheiden, ob wir zwei neue Gesetze erhalten und wie diese ausgestaltet werden. Kulturschaffende kommen immer wieder in Kontakt mit Politikerinnen und Politikern oder kennen solche persönlich. Alle Künstlerinnen und Künstler sind dazu aufgefordert, sich für ein zukunftsträchtiges Kulturförderungsgesetz persönlich bei den ihnen bekannten Mitgliedern von National- und Ständerat einzusetzen und bei diesen die Forderungen, die von allen der SUISSECULTURE angeschlossen 24 kulturellen Organisationen unterstützt werden, direkt anzubringen.
1. Die Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden.
2. Der konsequente Einbezug der Kulturschaffenden und ihrer Organisationen bei der Ausgestaltung der konkreten Kultur- und Förderpolitik und das Anhörungsrecht für kulturelle Organisationen bei wichtigen Gesetzeserlassen, die auch die Kultur betreffen (Kulturverträglichkeitsprüfung).
3. Die Beibehaltung der Werkförderung auf nationaler Ebene.
4. Die Sicherung der grösstmöglichen Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Bundesamt für Kultur.
5. Die repräsentative Zusammensetzung der Fachgremien und des Stiftungsrates von Pro Helvetia.
6. Die aktive Sicherung der Kunstfreiheit in der Schweiz (Bundesverfassung Art. 21) durch eine vorausschauende und zeitgemässe Kulturförderungspolitik.
7. Die Einführung des Folgerechtes und der Bibliothekstantiemen im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes.
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Juni 2007
Die Katze ist aus dem Sack. Der Bundesrat hat ein neues Kulturförderungsgesetz sowie eine Revision des Pro Helvetia Gesetzes zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Resultate der sechsjährigen Zangengeburt dieser Gesetzesentwürfe übertreffen die schlimmsten Befürchtungen. Nicht nur wurde kein einziges Anliegen der Kulturschaffenden aufgenommen, es soll vielmehr der Pro Helvetia das wenige, was sie an direkter finanzieller Unterstützung an das Kulturschaffen leisten kann, verunmöglicht werden. Das hätte zur Folge, dass Freies Theater nur noch in den grossen Städten und Kantonen bestehen könnte. Explizit ausgeschlossen wird die Werkförderung, d.h. ein Autor, der in Glarus oder im Tessin wohnt und ein neues Buch schreiben will, drei bis vier Jahre vorher nach Zürich wird ziehen müssen, weil er keinen Beitrag von der Pro Helvetia mehr erhalten und sein Wohnkanton wohl diesen Ausfall kaum kompensieren wird.
Die unabhängige Stiftung Pro Helvetia soll in eine vom Staat dirigierte verselbständigte Verwaltungseinheit des Bundes, für welche der Bundesrat alle vier Jahre die strategischen Ziele festlegt, umfunktioniert werden. Man stelle sich dies mal plastisch vor: Der Bundesrat begibt sich alle 4 Jahre für 2 Tage in Klausur um die strategischen Ziele der Pro Helvetia zu diskutieren? Schön wär's! Konkret wird es aber so aussehen, dass die Funktionäre des Bundesamtes für Kultur, den von ihnen eingesetzten Stiftungsräten der Pro Helvetia die strategischen Direktiven erteilen werden. Staatskultur pur aus dem von Liberalen geleiteten Departement des Innern.
Die Pro Helvetia Geschäftsleitung, d.h. die Abteilungsleitungen, sind das Organ, das künftig abschliessend über alle Fördermassnahmen bestimmen soll. Bei erheblichen Finanzhilfen entscheidet die Direktion unter Anhörung einer Fachkommission. Schon heute sind die Abteilungen in der Beurteilung der Gesuche massiv überfordert und beheben diesen Umstand mit Überregulierungen, die mit einer Kreativförderung inkompatibel ist. Wenn die Pro Helvetia in der Tat, unter dem Stichwort Diffusion und Promotion, nur noch Cüpliabende organisiert, bei denen geladene Gäste aus Wirtschaft und Politik die Kultur-Fördergelder des Bundes verfressen und versaufen und die Künstlerinnen und Künstler, die sich ihre Werkbeiträge bei Mäzenen erbettelt haben, ihre Versli aufsagen dürfen, wie z.B. anlässlich der Verleihung des Filmpreises 2007, dann dürfte diese schlanke Struktur genügen.
Dass von sozialer Sicherheit für Kulturschaffende oder deren Einbezug in die Debatte um die kulturellen Schwerpunkte unseres Landes in der Gesetzesvorlage keine Rede mehr ist, überrascht nicht. Diese zentralen, von den Kulturverbänden zum Pièce de Résistance erklärten Punkte, die in den ersten Entwürfen noch enthalten waren, sind allesamt aus dem nun vorliegenden Entwurf zum sogenannten Kulturförderungsgesetz verschwunden.
Ein Lichtblick ist, dass dieser Entwurf eines Kulturverwaltungsgesetzes bei fast allen involvierten Kreisen, ausser der Bundesverwaltung und der Direktion und des Präsidenten der Pro Helvetia - der Stiftungsrat hatte sich vorgängig einhellig gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen - auf Kritik gestossen ist. Dies lässt hoffen, dass er in der Behandlung in den Räten eine Abfuhr erleiden wird. Es ist aber unabdingbar, dass die Kulturschaffenden sich aktiv gegen diese Vorlage wehren und vehement ihre Ansprüche stellen und ihre Rechte einfordern und, wo sie auch immer sind, gegen diese nationale Kulturverhinderung das Wort ergreifen.
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Februar 2007
Periodisch werden von der öffentlichen Hand zahlreiche Preise an verdiente Kulturschaffende verliehen. Sie werden, eingebettet in Feierlichkeiten und einer meist von führenden Politikerinnen oder Politikern vorgetragene Laudatio, die von den kenntnisreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kulturabteilungen verfasst wurde, den Preisträgerinnen und Preisträgern überreicht. Die Kulturamtsstellen haben, unter vielem Anderem, die nicht immer leichte Aufgabe, die Verbindung zwischen der Politik und den Kulturschaffenden herzustellen und die von ersterer beschlossenen Kürzungen letzteren zu vermitteln. So hat das Bundesamt für Kultur, das von der Politik den Auftrag hat, die Verbände der Kulturschaffenden zu unterstützen, und dessen Direktion sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch immer wieder betonen, wie wichtig ihnen die Verbände als Gesprächspartner seien, sich und die Verbandsführungen jahrelang mit neuen Reglementen, Informationen, Arbeitsgruppensitzungen, Fragebogen, Studien und Hearings beschäftigt, um die jeweiligen Kürzungen der Verbandsbeiträge gerecht verteilen zu können.
Immerhin konnte nach jahrelangen Verhandlungen den Funktionären des Bundesamtes für Kultur das Versprechen abgerungen werden, dass die Kürzungen jeweils schon am Ende des Vorjahres mitgeteilt würden und nicht erst dann, wenn die Verbände schon alle ihre Budgets gemacht und ihre finanziellen Verpflichtungen eingegangen sind. So waren für das vergangene und das laufende Jahr Kürzungen von bis zu 30% bekannt, es wurden aber immerhin Beiträge zugesagt, auf welche die Verbandsleitungen glaubten, sich verlassen zu können.
Dies musste von den Geschäftsstellen der Verbände allerdings teuer bezahlt werden. So ist jeweils bis Ende Oktober dem Bundesamt für Kultur ein rund zwanzigseitiger Fragebogen sowie Budget und Ausblick für das kommende Jahr zuzustellen - termingerecht, ansonsten kein Anspruch auf Unterstützung mehr gestellt werden kann!
Nun traf Ende Januar, nach mehrmaliger Nachfrage, in allen Briefkästen der Kulturverbände eine Mitteilung ein. Die Beiträge für das laufende Jahr könnten, um den jüngsten Budgetvorgaben Folge zu leisten, nicht in der vorgesehen Höhe zugesprochen werden.
Ein neuer Preis muss her - sofort! Der „Prix Hermes", der grosse Eidgenössische Preis für Kommunikation. Er geht an das Bundesamt für Kultur!
Für das verfassen einer Laudatio stelle ich mich zur Verfügung.
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Dezember 2006
Regelmässig gelangen die grossen Stadttheater in die Schlagzeilen. Nicht etwa, weil sie grossartige oder zumindest umstrittene Theaterprojekte auf die Beine stellen, sondern weil sich ihre Führung intern in unheilbare Konflikte verstrickt. So zur Zeit das Schauspielhaus Zürich, dessen künstlerischer Direktor seinen Verwaltungsrat in einem Interview des Verrates an der Kunst bezichtigt und die Mitglieder als Versager bezeichnet, weil sie gegenüber den Gewerkschaften, die besagter Direktor mit einer an die dunkelsten Zeiten des vorigen Jahrhunderts erinnernden Rhetorik, als Brandstifter und Gewalttäter bezeichnet, in einigen Punkten der Forderungen seiner technischen Mitarbeiter nachgegeben hat. Postwendend erklärt der Stadtpräsident und Präsident des desavouierten Verwaltungsrates, den Theaterdirektor öffentlich zu seinem Freund, was dieser wiederum in einer Stellungnahme mit einem Shakespeare-Zitat dementiert.
Darüber könnte man wirklich nur einfach laut lachen, wenn's nicht so tragische kulturpolitische Missverhältnisse aufzeigen würde. Die Politik reagiert offensichtlich mit grosser Nachsicht und Umarmung auf die Ausbrüche der Eitelkeiten einiger unsäglich überschätzter und überzahlter Gecken und blockiert dafür die Budgets dort, wo kritische Künstlerinnen und Künstler mit ihrer Kunst und Inhalten den gesellschaftlichen Diskurs anregen.
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Mai 2006
Nachdem die Kulturförderung der öffentlichen Hand in den letzten Jahren vor allem durch Sparmassnahmen aufgefallen ist, setzte vor einiger Zeit dazu noch ein neuer Trend ein. Es wird umstrukturiert. Unter dem Titel „Effizienzsteigerung" werden Fachgremien, welche der Politik in Sachen Kulturförderung beratend zur Seite stehen, nach und nach abgeschafft. Von der öffentlichen Hand geförderte, von ihr aber sonst unabhängige Kulturinstitutionen, die in den letzten drei Jahrzehnten entstanden sind, werden in die offenen Arme der Ämter und Kulturabteilungen des Bundes, der Kantone und der Städte zurückgeholt. Dort bestimmen einzelne Kulturfunktionärinnen und -funktionäre, in der Regel über Jahrzehnte, wie und welche Kultur gefördert wird. Sie beurteilen das Kulturschaffen immer mehr aufgrund so genannt messbarer Kriterien, sei dies der Publikumserfolg, der finanzielle Ertrag, den lokalen Arbeitsmarkt, der Effekt für das Standortmarketing oder die Imagewerbung und geben diesbezüglich unzählige, über Kulturgelder finanzierte Studien in Auftrag. Immer mehr wird der effektive Nutzen für Staat und Wirtschaft zum massgebenden Kriterium für die Kulturförderung. Der Diskurs über die Unabhängigkeit, die Inhalte, die Ausrichtung, die Wirkung und den gesellschaftlichen Wert des Kunst- und Kulturschaffens wird, da nicht wirklich messbar, nicht sonderlich geschätzt. Der neue Trend führt, paradoxerweise im Schatten der neoliberalen Deregulierung, direkt zur Staatskultur!
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Juni 2004
Ob die vielerorts beklagte Verzögerung der Behandlung eines Schweizerischen Kulturfördergesetzes den Kulturschaffenden Vor- oder Nachteile bringt, ist offen. Die vom Bundesamt für Kultur (BAK) im letzten Herbst vorgestellte Fassung dieses neu zu schaffenden Gesetzes verheisst nicht viel Gutes. Die zahnlose Gesetzesvorlage, ausgearbeitet von einer Steuergruppe unter Federführung des Bundesamtes für Kultur, tendiert stark zu einer Bürokratisierung der Kulturförderung und würde in dieser Form wohl Unterstützung bei den Kulturverwaltern, kaum aber bei den Künstlerinnen und Künstlern finden.
Parallel zur verwaltungsinternen Überarbeitung der Vorlage für das neue Kulturfördergesetz, werden Leistungen im Kulturbereich abgebaut. Als eine unter vielen Kulturabbaumassnahmen sollen ab 2006, entgegen allen in den letzen Jahren durch das BAK und den Bundesrat abgegeben Versprechen und Absichtserklärungen, die Beiträge an die kulturellen Organisationen um weitere 25% gekürzt werden. Einem in Aussicht gestellten nationalen Förderprogramm für den zeitgenössischen Tanz wurden die Mittel weitestgehend gestrichen. Die kantonalen und städtischen Kulturverantwortlichen lobbyieren hauptsächlich dafür, dass ihre Stadttheater und Kulturpaläste, die sie vor allem als Aushängeschild zur Förderung ihrer Wirtschaftsstandorte und des Tourismus benutzen, aus der Bundeskasse subventioniert werden. Dagegen wäre nicht viel einzuwenden, wenn die Mittel für die Kultur um mindestens diesen Betrag erhöht würden. Da dies wohl kaum der Fall sein dürfte, würde ein entsprechender Gesetzesartikel unweigerlich zu einer Umverteilung der jetzt schon kaum vorhandenen Bundesmittel für die Kulturförderung hin zu den prestigeträchtigen Stadttheatern, Opernhäuser und KKL's führen.
Um zumindest den Status quo zu verteidigen oder gar eine Erhöhung der Bundesmittel für die Kultur durchzusetzen, sind gut koordinierte und von den Kulturschaffenden getragene kulturpolitische Offensiven der Verbände unabdingbar. Dafür brauchen sie die Unterstützung ihrer Mitglieder. Wenn einerseits vom Staat den Organisationen der Kulturschaffenden das Wasser abgegraben wird, braucht es die Solidarität der Künstlerinnen und Künstler um so mehr. Die Kulturverbände aller Sparten müssen zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass die öffentliche Hand den Kulturschaffenden die finanziellen Mittel für ein unabhängiges Schaffen entzieht.
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Februar 2002
Die Aufteilung des Subventionskuchens unter den Kulturschaffenden und deren Institutionen wird immer eine höchst umstrittene Angelegenheit sein. Wenn Reaktionäre gegen die Subventionserhöhungen an Kulturinstitutionen, die einen Sprung nach vorne wagen und Konventionen abschütteln, sturm laufen, ist Vorsicht geboten und die Kulturschaffenden müssen zusammenrücken. Grundsätzlich ist gegen die Erhöhung von Beiträgen an sogenannt etablierte Kulturbetriebe, die grosse und positive Veränderungen durchgemacht haben, nichts einzuwenden und verdient auch die neidlose Unterstützung der Freien. Wenn die Verantwortlichen dieser etablierter Theater aber durch reine Nachlässig- und Hochnäsigkeit gepaart mit unreflektiert begründeten Forderungen in die offenen Messer der Kulturfeinde laufen, müssen sie sich nicht wundern, wenn die Unterstützung abbröckelt.
So soll nun plötzlich das neue Arbeitsgesetz für Subventionserhöhungen in Millionenhöhe herhalten. Dieses brachte den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neben vielen Nachteilen auch verdiente Vorteile. So wurde die Regelung über die Ruhezeit und die Kompensation von Sonntags- und Nachtarbeit in den Verhandlungen um das neue Arbeitsgesetz von den Gewerkschaften mit viel Kompromissen errungen. Für die Kulturbetriebe sind diese Regelungen in einigen Punkten unrealistisch und sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unsinnig. Bereits im alten Arbeitsgesetz gab es Bestimmungen, die für unsere Arbeitsbereiche schlicht nicht anwendbar waren. Dafür ist im Gesetz die Möglichkeit für spartenspezifische Sonderregelungen vorgesehen, die auch im alten Gesetz enthalten waren, allerdings nur zum Teil eingehalten wurden. Für eine Ausarbeitung neuer Regelungen im revidierten Arbeitsgesetz hatten die Verbände und Interessenvertreter aller Sparten mehrere Jahre Zeit und wurden hierzu von den zuständigen Bundesstellen auch mehrmals aufgefordert.
In vielen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, dem Gastgewerbe etc. wurden solche Ausnahmeregelungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt und dann in der entsprechenden Verordnung zum Arbeitsgesetz eingeführt. Nicht so in den Theaterbetrieben, wo die hoch dotierten Verwaltungsdirektoren und Hausjuristen sich wohl nicht mit solche Trivialitäten befassen mochten oder schlicht die Frist verschliefen. Auch der Arbeitgeberverband der etablierten Bühnen, der SBV, gibt sich offenbar nicht mit solchen Banalitäten ab. Und wie aus heiterem Himmel sehen sie sich die Herrschaften plötzlich mit den (berechtigten) Forderungen der Arbeitnehmerverbände, nach der Umsetzung der neuen Gesetze und Verordnungen konfrontiert und suchen keine gescheitere Lösung als dem Schrei nach mehr Subventionen.
So fordert das Zürcher Schauspielhaus 2,5 Millionen mehr Subventionen jährlich für neue Technikerstellen, die angeblich aufgrund des neuen Arbeitsgesetzes geschaffen werden müssen. Den Technikern, wohl mehr von der chaotischen Planung, denn vom neuen Arbeitsgesetz geplagt, ist eine Entlastung durch die Schaffung neuer Stellen zweifellos gegönnt, stellt man diese Forderung allerdings in Zusammenhang dazu, dass gerade eben der bescheidene Antrag des Präsidialdepartementes der Stadt Zürich, um einen Beitrag von CHF 250'000 für Freie Spielstellen (sogar theater, Keller 62, Millers Studio etc.), die bis anhin keinen Rappen erhielten, auf 100'000 Franken gekürzt wurde, dann kann einem schon die Galle hochsteigen.
Forum VTS, Vereinigte Theaterschaffende der Schweiz, Februar 2001
Beim alljährlichen Verfassen von Jahresberichten und Ausblicken fällt einem immer wieder auf, wie langsam die Mühlen mahlen. Da werden jahrelang Bemühungen um professionelle Anerkennung und minimale soziale Sicherheiten für Freie Theaterschaffende unternommen. Zu diesem Zwecke werden Berichte und Studien verfasst, Berufsregister eingerichtet, jahrelang Sitzungen von Arbeitsgruppen abgehalten und Gespräche mit Behörden geführt. Einige gesetzlichen Verbesserungen werden in Aussicht gestellt. Der Stand der Dinge aber ist, wenn man es ganze realistisch betrachtet, eigentlich nach wie vor der selbe - Es herrscht Einigkeit darüber, dass was unternommen werden muss.
Damit sich was verändert, reicht Einigkeit nicht aus. Es braucht konkrete Konzepte, gesetzliche Grundlagen und, um das Kind beim Namen zu nennen, Geld!
Die Rechnung des Bundes hat rund 6,5 Millliarden Franken besser abgeschlossen als budgetiert. Die Vertreter des Finanzkapitals schreien nach Steuerentlastung für ihr Klientel. Die Vertreter der Gewerkschaften möchten, wie sollte es anders sein, eine spürbare Erhöhung der Löhne für das Bundespersonal und die sozial engagierten verlangen Verbesserungen bei den Sozialversicherungen. Irgend einen Kompromiss werden sie finden und wenn dazu noch ein Hochmoor saniert und eine Autobahn gebaut wird, geben sich auch die Grünen und die Freien Demokraten zufrieden. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier setzen sich für diejenigen ein, deren Interessen sie vertreten und vor allem dort, wo diese ihnen im Nacken sitzen.
Die Kultur- und mit ihnen die Theaterschaffenden müssen sich einmischen, wenn sie etwas erreichen wollen. Wir müssen zusammen mit den Wenigen innerhalb von Politik und Verwaltung, die unsere Anliegen unterstützen, unsere Forderungen penetrant stellen. Es reicht nicht aus, wenn jedes Verbändchen um sein Töpfchen streicht und jede Künstlerin und jeder Künstler um die persönliche Anerkennung und Unterstützung buhlt. Die Kulturgelder der öffentlichen Hand wurden in den letzten Jahren massiv gekürzt. Diese Kürzungen müssen nicht nur wieder wettgemacht sondern spürbar erhöht werden.
Die Verbesserung der sozialen Sicherheit für die Kulturschaffenden darf nicht Gerede bleiben, sondern muss, in absehbarer Zeit, realisiert und finanziert werden. Dazu braucht es den Willen und den Einsatz engagierter Kulturschaffender und derer Verbänden und namhafte Beiträge der Öffentlichen Hand.